Durchgangslager 121 Pruszków. Eine Expertise zu seiner Geschichte und seinem gesetzlichen Status - Maria Zima-Marjańska

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Fußnoten

1 Ustawa z dnia 24 stycznia 1991 r. o kombatantach oraz niektórych osobach będących ofiarami represji wojennych i okresu powojennego (Gesetz vom 24. Januar 1991 über Veteranen und einige Personen, die in der Kriegs- und Nachkriegszeit Opfer von Verfolgung waren, im Weiteren: Gesetz über Veteranen und Verfolgte), Dz.U. 1991, nr 17, poz. 75, Internetowy system aktów prawnych (Internetseite), https://isap.sejm.gov.pl/isap.nsf/DocDetails.xsp?id=wdu19910170075 (abgerufen am: 14.03.2025).

2 Rozporządzenie Ministra Pracy i Polityki Społecznej z dnia 6 listopada 2014 r. w sprawie miejsc odosobnienia, w których były osadzone osoby narodowości polskiej lub obywatele polscy innych narodowości (Verordnung des Ministers für Arbeit und Sozialpolitik vom 6. November 2014 zu den Haftorten, an denen Personen polnischer Nationalität bzw. polnische Staatsbürger anderer Nationalitäten inhaftiert waren, im Weiteren: Verordnung zu den Haftorten), Dz.U. 2014, poz. 1564, Internetowy system aktów prawnych (Internetseite), https://isap.sejm.gov.pl/isap.nsf/DocDetails.xsp?id=WDU20140001564 (abgerufen am: 14.03.2025).

3 Rozporządzenie Ministra Rodziny i Polityki Społecznej z dnia 18 września 2021 r. zmieniające rozporządzenie w sprawie miejsc odosobnienia, w których były osadzone osoby narodowości polskiej lub obywatele polscy innych narodowości (Verordnung des Ministers für Familie und Sozialpolitik vom 18. September 2021 zur Änderung der Verordnung zu den Haftorten, an denen Personen polnischer Nationalität bzw. polnische Staatsbürger anderer Nationalitäten inhaftiert waren), Dz.U. 2021, poz. 1791, https://isap.sejm.gov.pl/isap.nsf/DocDetails.xsp?id=WDU20210001791 (abgerufen am: 14.03.2025).

4 Siehe "Historia polskiego ustawodawstwa kombatanckiego", Urząd do Spraw Kombatantów i Osób Represjonowanych (Internetseite), https://www.kombatanci.gov.pl/pl/urz%C4%85d/historia-polskiego-ustawodawstwa-kombatanckiego (abgerufen am: 14.03.2025).

5 E. Serwański, Dulag 121 - Pruszków. Sierpień-październik 1944 roku, Poznań, 1946, S. 64-65.

6 "Dzień Pamięci o Cywilnej Ludności Powstańczej Warszawy", 30.09.2016, Sejm Rzeczypospolitej Polskiej (Internetseite), https://www.sejm.gov.pl/sejm8.nsf/komunikat.xsp?documentId=72FCC70DE8EC810EC125803E002CDBD3&symbol=KOMUNIKATY_KOMUNIKAT (abgerufen am: 14.03.2025).

7 Ludność cywilna w Powstaniu Warszawskim, 3 Bd., hrsg. von I. Orlewiczowa, C. Madajczyk, Warschau, 1974.

8 Exodus Warszawy. Ludzie i miasto po Powstaniu 1944, 5 Bd., hrsg. von I. Orlewiczowa, E. Borecka, M.M. Drozdowski, J. Górski, J. Kazimierski, P. Szapiro, Warschau, 1992-1995.

9 J.K.M. Hanson, The Civilian Population and the Warsaw Uprising of 1944, Cambridge, 1982.

10 J.K.M. Hanson, Nadludzkiej poddani próbie. Ludność cywilna Warszawy w Powstaniu 1944 r., ins Polnische übers. von A. Wiśniewska-Walczyk, Warschau, 1989.

11 K. Przybysz, Krajobrazy poniewierki. Zachowania społeczeństwa polskiego wobec exodusu ludności Warszawy 1944, Warschau, 2017.

12 S. Kopf, Wyrok na miasto. Wypędzenie, rabunek, zagłada, Warschau, 2001.

13 Neuauflage: E. Serwański, I. Trawińska, Zbrodnia niemiecka w Warszawie 1944 r. Zeznania, zdjęcia, Poznań, 2016.

14 E. Serwański, Dulag 121 - Pruszków. Sierpień - październik 1944, Poznań, 1946.

15 E. Kołodziejczyk, Tryptyk warszawski. Wypędzenie, Dulag 121, tułaczka, Warschau, 1984.

16 Z. Zaborski, Tędy przeszła Warszawa. Epilog Powstania Warszawskiego. Pruszków Durchgangslager 121. 6 VIII - 10 X 1944, Warschau, 2010.

17 Z. Zaborski, Durchgangslager 121. Niemiecka zbrodnia specjalna, Pruszków, 2010.

18 z.B. Zeszyty Muzeum Dulag 121 (Heftreihe des Dulag-121-Museums).

19 D. Skorwider, "Obóz przejściowy w Pruszkowie dla ludności powstańczej Warszawy (6 VIII 1944 - 17 I 1945)", in Dzieje Pruszkowa, hrsg. von A. Żarnowska, Warschau, 1983, S. 263-278.

20 H. Krzyczkowski, W cieniu Warszawy. Pruszków w latach okupacji hitlerowskiej, Warschau, 1986.

21 Z. Zaborski, W. Wrotniak, J. Cierliński, Z. Łosiewicz-Chmura, Trwaliśmy przy tobie, Warszawo. Historia konspiracji i walki VI rejonu "Helenów". Pruszków-Piastów-Ursus-Sękocin, Pruszków, 2011.

22 Archiwum Instytutu Pamięci Narodowej w Warszawie (Archiv des Instituts für Nationales Gedenken in Warschau, im Weiteren AIPN), GK 182/23, Liste der ins Reich deportierten Personen, die zur Suche nach ihren Familienangehörigen Briefe aus Lagern geschickt haben, August-Dezember 1944, Abteilung für Register und Information, Außenstelle des RGO Pruszków (Wydział Ewidencyjno-Informacyjny, Delegatura Rady Głównej Opiekuńczej w Pruszkowie), 17.01.1945, Bl. 79-112; Ebenda, Liste der ins Reich deportierten Personen, die zur Suche nach ihren Familienangehörigen Briefe aus Lagern geschickt haben, Januar 1945, Abteilung für Register und Information, Außenstelle des RGO Pruszków, 17.01.1945, Bl. 43-78.

23 J. Górski, Drugie narodziny miasta. Warszawa 1945, Warschau, 1976, S. 45.

Vorwort der Verfasserin

Als ich den Auftrag erhielt, eine Expertise zu erstellen, um den Status des Durchgangslagers Pruszków festzustellen und zu erörtern, ob den Menschen, die dieses Lager durchlaufen haben, die ihnen dann als Verfolgte aufgrund des Gesetzes vom 24. Januar 1991 über Veteranen und einige Personen, die in der Kriegs- und Nachkriegszeit Opfer von Verfolgung waren1 zustehenden Ansprüche zuerkannt werden können, wusste ich, dies würde eine wichtige, aber auch schwierige Aufgabe für mich sein. Die Thematik dieses Lagers ist mir jedoch nicht fremd. Zuvor arbeitete ich in der Archivabteilung des Museums des Warschauer Aufstandes (Muzeum Powstania Warszawskiego), wo ich Gelegenheit hatte, u.a. Dokumente der in der Zeit des Warschauer Aufstandes nach Pruszków vertriebenen Bewohner Warschaus und umliegender Ortschaften zu untersuchen, die ihren Aufenthalt im Dulag 121 Pruszków bestätigten (das waren u.a. vom Zentralen Wohlfahrtsrat [Rada Główna Opiekuńcza, RGO] ausgestellte Bescheinigungen sowie die Lagerkorrespondenz), aber auch Erinnerungen und Schilderungen zum Aufenthalt in Pruszków sowie über das weitere Schicksal der Flüchtlinge.

Obwohl die Zivilbevölkerung Warschaus einen beispiellosen Exodus erlebt hatte und die während des Warschauer Aufstandes am stärksten geschädigte Gruppe war, erhielt sie weder von den Besatzungsbehörden noch von den Rechtsnachfolgern des Dritten Reiches einen Sonderstatus. Auch die polnischen Regierungen der Nachkriegszeit, sowohl in der Zeit der Volksrepublik Polen [1952-1989] als auch der restaurierten Republik Polen [seit 1989], haben sie als eine eigenständige Gruppe nicht berücksichtigt, im Gegensatz zu den Aufständischen. Daher konnte sie sich auch nicht um Entschädigungszahlungen oder um Privilegien bemühen, die aus dem Verfolgten-Status resultieren.

Heute leben nur noch wenige Menschen, die das Durchgangslager Pruszków durchlaufen haben. Die meisten von ihnen waren damals Kinder oder Jugendliche. Als Minderjährige machten sie traumatische Erfahrungen: Trennung von der Familie, Verlust eines Elternteils oder beider Eltern, aufreibendes Herumirren in der Fremde. Sie wurden auch Zeugen von Grauen, die psychische Folgen hinterließen, die sie bis an ihr Lebensende verfolgten. Entschädigungszahlungen konnten bisher Personen beantragen, die nach der Vertreibung aus Warschau in ein Konzentrationslager kamen oder Zwangsarbeit leisten mussten. Ihr Aufenthalt im Lager Pruszków allein berechtigte sie dazu noch nicht. Dennoch wenn man die Verordnung des Ministers für Arbeit und Sozialpolitik vom 6. November 2014 zu den Haftorten, an denen Personen Polnischer Nationalität bzw. Polnische Staatsbürger anderer Nationalitäten Inhaftiert Waren2 eingehend liest, geht daraus hervor, dass in dieser Durchführungsverordnung zum Gesetz über Veteranen und Verfolgte bereits einige Lager desselben oder ähnlichen Typs wie das Dulag 121 Pruszków erfasst wurden.

Das Dulag 121 Pruszków war ein Durchgangslager mit dem Hauptziel, so viele arbeitsfähige Menschen wie möglich zur Zwangsarbeit für das Deutsche Reich zu bekommen. Durchgangslager hatten unterschiedlichen Charakter und in einem Teil von ihnen kam es zu Vernichtungsmaßnahmen. Nach eingehender Analyse des zugänglichen Quellenmaterials, darunter der Akten der von der Hauptkommission zur Untersuchung von NS-Verbrechen in Polen (Główna Komisja Badania Zbrodni Hitlerowskich w Polsce) und vom Institut für Nationales Gedenken (Instytut Pamięci Narodowej, IPN) durchgeführten Ermittlungen, stellte sich heraus, dass es im Durchgangslager Pruszków zu Formen direkter und indirekter Vernichtung kam.

Obwohl der Aufenthalt der aus Warschau und umliegenden Orten ausgesiedelten Personen im Dulag 121 Pruszków gewöhnlich nur kurz dauerte, war er von entscheidender Bedeutung für das Schicksal der Vertriebenen. Im Lager herrschten fatale Bedingungen, die sich auf ihren Gesundheitszustand auswirkten, wobei sie nicht selten eine Gefahr für ihr Leben darstellten. Vor allem jedoch führten die brutalen Selektionen der Lagerbehörden dazu, dass ganze Familien auseinander gerissen wurden, wobei 150 000 Personen zur Zwangsarbeit ins Dritte Reich verschleppt wurden und 70 000 in Konzentrationslager kamen. Da diese Selektionen nachlässig durchgeführt wurden, kamen auch Minderjährige unter 14 Jahren in Konzentrations- oder Zwangsarbeitslager. Oftmals erlitten die Vertriebenen, darunter auch Kinder, als Folge ihres KZ-Aufenthaltes (u.a. infolge krimineller medizinischer Experimente) oder während der Zwangsarbeit gesundheitliche Schäden oder den Tod.

Die hygienischen Bedingungen und allgemeinen Lebensbedingungen im Dulag 121 Pruszków unterschieden sich nicht von denen in Konzentrationslagern. Obwohl das polnische Personal, dem die Deutschen erlaubten, der Menge von Vertriebenen zu helfen, eine beharrliche Arbeit leistete, litten sehr viele der Insassen permanent Hunger. Die unter schwierigen Lebensbedingungen, bei mangelnder Hygiene und Versorgung im Dulag 121 Pruszków geborenen Kinder überlebten gewöhnlich nicht. Viele Menschen starben während des Aufenthalts im Durchgangslager Pruszków an Erschöpfung, was durch den schweren Marsch ins Lager noch verschlimmert wurde. Obendrein zeigte sich im Zuge meiner Recherchen, dass auf dem Lagergelände und außerhalb von ihm auch Exekutionen der Vertriebenen stattfanden. Besonders in der Anfangszeit des Lagerbetriebs herrschten dort verschärfter Terror und Repressionen. Wie einige Zeugen berichten, unterschied sich der Aufenthalt im Dulag 121 Pruszków damals nicht von dem, was sie in den Konzentrationslagern vorfanden, in die sie später kamen.

Die Lagermannschaft hatte Vertriebene erschossen, darum verbot der damalige Lagerkommandant Kurt Sieber den Schusswaffengebrauch. Trotzdem töteten die Deutschen auch weiterhin Insassen des Dulag 121 Pruszków. Außerdem fanden Hinrichtungen außerhalb der Lagermauern statt, die besonders Personen betrafen, die im Verdacht standen, am Warschauer Aufstand teilgenommen zu haben. Insgesamt können im Dulag 121 Pruszków infolge der fatalen Hygiene- und Lebensbedingungen, von Hunger und Mord sogar mehrere Tausend Personen gestorben sein.

Mit den in dieser Expertise dargestellten Argumenten wurde anerkannt, dass das Durchgangslager Pruszków die Bedingungen des Gesetzes über Veteranen und Verfolgte erfüllt, und es wurde eine Initiative ergriffen, dieses Lager in die polnische Gesetzgebung aufzunehmen. Ich freue mich, mitteilen zu können, dass während der redaktionellen Arbeiten an der vorliegenden Publikation auf Antrag des Direktors des Instituts für Nationales Gedenken - gestützt auf diese Expertise - der Leiter des Amtes für Veteranen und Verfolgte Personen (Urząd do Spraw Kombatantów i Osób Represjonowanych) sich mit der Bitte an den Minister für Familie und Sozialpolitik gewandt hat, die Verordnung zu den Haftorten vom 6. November 2014 zu ändern. Am 1. Oktober 2021 wurde die unter Berücksichtigung des Durchgangslagers Pruszków abgeänderte Verordnung im polnischen Gesetzblatt (Dziennik Ustaw) veröffentlicht.3 Infolgedessen können nun Personen, die das Dulag 121 Pruszków durchlaufen haben, als während des Zweiten Weltkrieges Verfolgte Veteranenrechte beantragen. Damit erhalten sie Anspruch auf verschiedene Formen der Unterstützung und medizinischen Versorgung nach gesetzlich vorgesehenen Regelungen.

Ich danke dem Institut für Nationales Gedenken für die Unterstützung der Initiative, den Häftlingen des Dulag 121 Pruszków die ihnen zustehenden Veteranenrechte zuzuerkennen. Ich möchte allen Institutionen und Personen für ihre bei der Vorbereitung der vorliegenden Publikation erwiesene Hilfe und ihr Entgegenkommen danken: dem Archiv Neuer Akten (Archiwum Akt Nowych), dem Staatsarchiv in Częstochowa (Archiwum Państwowe w Częstochowie), dem Dulag-121-Museum Pruszków (Muzeum Dulag 121 w Pruszkowie), dem Museum des Warschauer Aufstandes (Muzeum Powstania Warszawskiego), dem Museum von Warschau (Muzeum Warszawy) sowie der Hauptkommission zur Verfolgung von Verbrechen gegen das Polnische Volk (Główna Komisja Ścigania Zbrodni przeciwko Narodowi Polskiemu) und den Niederlassungskommissionen zur Verfolgung von Verbrechen gegen das Polnische Volk in Szczecin und Warschau. Ganz besonders danke ich dem Staatsanwalt Paweł Karolak, Dr. Rafał Leśkiewicz, Dr. habil. Dorota Sula, Dr. habil. Monika Tomkiewicz, Prof. Marek Wierzbicki und Prof. Wiesław Wysocki.

Einführung

Die Geschichte und der Betrieb des Durchgangslagers 121 Pruszków sind untrennbar mit dem Warschauer Aufstand und dem Exodus der Zivilbevölkerung verbunden. Daher müssen sie immer im Kontext des Aufstandsgeschehens und der damit verbundenen Entscheidungen der deutschen Besatzungsmacht betrachtet werden. Das Dulag 121 Pruszków wurde auch nach der Niederschlagung des Aufstandes weiter betrieben. In der polnischen Geschichtsschreibung wird es als das Lager bezeichnet, "das Warschau durchlaufen hat".

Die Durchgangslager waren ein Teil des zur Unterdrückungspolitik der deutschen Besatzer gehörenden Lagersystems. Diese seit Beginn der deutschen Besatzung auf polnischen Gebieten eingerichteten Lager hatten unterschiedlichen Charakter. Die Durchgangslager waren für die umgesiedelte und aus ihren Wohnorten vertriebene Bevölkerung sowie für Zwangsarbeiter und Kriegsgefangene bestimmt. Das Besondere war, dass der Aufenthalt in ihnen nur kurzfristig war. In den ersten Kriegsjahren dienten Durchgangslager vor allem zur Um- und Aussiedlung und als Haftanstalten. Sie hatten eine unterschiedliche Ausrichtung, so dass es in einem Teil von ihnen sowohl indirekte als auch direkte Elemente der Vernichtung des polnischen Volkes gab. Die Komplexität der Lagerproblematik sowie die sich im Lauf der Jahre verändernde Gesetzgebung für Kriegsveteranen und Verfolgte und deren Konzeption4 sind dafür verantwortlich, dass die Liste der Lager, derer ehemalige Häftlinge den Verfolgtenstatus beantragen können, weiterhin nicht vollständig abgeschlossen ist. Auch jetzt werden weitere, jahrelang vergessene oder in der Kriegsveteranen- und Entschädigungsgesetzgebung übergangene Lager (auch Durchgangslager) hinzugefügt. Eine ausführliche Begründung ermöglicht es, das betroffene Lager in die Verordnung zu den Haftorten mit einzubeziehen. Daher muss eingangs betont werden, dass bei einem Gutachten über den Status eines Lagers, dem gegenüber Zweifel bestehen, ob und nach welchen Prinzipien es eingestuft werden kann, um Veteranenrechte zu gewähren, mit gebührender Vorsicht seine Geschichte, der Zweck, zu dem es eingerichtet wurde, sowie das Ausmaß des Terrors und der Repressionen analysiert werden müssen. Es ist auch zu beurteilen, ob und in welchem Grade es in ihm zu Vernichtungstaten kam, und wenn ja, in welcher Form (direkt oder indirekt). Das betroffene Lager muss auch in den Kontext der Kriegsereignisse und der von der Besatzungsmacht getroffenen Entscheidungen über das polnische Volk eingeordnet werden.

Heute, als den Historikern ein breit gefächertes Quellen- und Erinnerungsmaterial zur Verfügung steht, können sie ein Schlüsselproblem erkennen, das in der Nachkriegszeit oft nicht wahrgenommen wurde, dass nämlich nicht nur in den Konzentrations- und Vernichtungslagern Menschen gelitten haben und verfolgt wurden, so dass ihnen der Verfolgtenstatus gewährt und die entsprechenden Rechte zuerkannt werden sollten. Ein solches Lager ist das Dulag 121 Pruszków. Zivilpersonen, die während des Warschauer Aufstandes höchstgradig geschädigt wurden, konnten - aufgrund der Haltung der Machthaber der Volksrepublik Polen zur Besatzungszeit und zum Polnischen Untergrundstaat - jahrelang weder darüber sprechen, was ihnen zugestoßen war, noch Gerechtigkeit anmahnen. Die deutsche Seite hielt es nicht für angebracht, dass der in so hoher Zahl aus der Stadt vertriebenen Zivilbevölkerung ebenfalls Rechte gewährt werden, die ihnen einen entsprechenden Status garantieren würden. Diese Unterlassung spiegelte sich auch in der polnischen Gesetzgebung wider, denn die vertriebene Bevölkerung Warschaus wurde - trotz des von den Besatzern erlittenen Übermaßes an Leiden und Verbrechen, des Exodus sowie des Terrors - nicht von den Bestimmungen erfasst, die Entschädigungsmöglichkeiten für sie schaffen würden, und ihnen auch Sozialhilfe und medizinische Sonderbehandlung sowie Unterstützung aufgrund ihrer Kriegsverluste gewährten.

Im Falle der Aufständischen bewirkte die Erlangung von Veteranenrechten nach den einen Monat dauernden Kämpfen in der Praxis nicht automatisch die Anerkennung ihrer Rechte als Kriegsgefangene durch die deutsche Seite, z.B. bei Entschädigungsverfahren. In der Zeit des Warschauer Aufstandes kamen etwa 18 000 Aufständische und bis zu 180 000 Zivilpersonen ums Leben, von denen einige Zehntausend innerhalb von nur drei Tagen beim Blutbad im Stadtteil Wola ermordet wurden. Es wird geschätzt, dass sogar bis zu 650 000 Personen auf Befehl von Erich von dem Bach aus ihren Häusern verjagt und in Durchgangslager getrieben wurden, in denen Selektionen stattfanden, infolge derer viele zur Zwangsarbeit oder in Konzentrationslager kamen beziehungsweise in [verschiedene] Gebiete des Generalgouvernements deportiert wurden.5

Im Gegensatz zu den Veteranenverbänden, die, wenn auch nur in beschränktem Umfang, in der Zeit der Volksrepublik tätig waren und einen Teil der Warschauer Aufständischen vereinten, verfügte die Zivilbevölkerung über keinerlei Rechtsgrundlagen, um Wiedergutmachung einfordern zu können. Auch verhinderte die Tatsache, dass diese Opfergruppe in der polnischen Veteranengesetzgebung nicht berücksichtigt wurde, jahrelang, formalisierte Hilfe zu organisieren, z.B. medizinische Behandlung zu erleichtern (außer in Einzelfällen von Personen, die z.B. nur deshalb Wiedergutmachung beantragen konnten, weil sie nach Pruszków noch weitere Lager durchlaufen hatten).

In der Nachkriegszeit kümmerten sich u.a. das Institut zur Forschung über Warschau der Universität Warschau (Instytut Badań Warszawy Uniwersytetu Warszawskiego) sowie das Historische Museum der Hauptstadt Warschau (Muzeum Historyczne Miasta Stołecznego Warszawy; heute Museum von Warschau) darum, die Schicksale der Zivilisten zu dokumentieren, indem sie Wechselausstellungen erstellten und die Wettbewerbe "Erinnerungen eines Warschauers" ("Pamiętnik Warszawiaka"; 1947-1948) und "Exodus" (1970er Jahre) organisierten, zu denen Zeitzeugen ihre Berichte u.a. zur Vertreibung aus Warschau, zu Erlebnissen in Verbindung mit dem Lageraufenthalt und zu ihrem späteren Schicksal einsendeten.

An der Schwelle zum 21. Jahrhundert und in den letzten zwanzig Jahren wurden Maßnahmen erneut intensiviert, um an die Zivilbevölkerung zu erinnern. Zahlreiche Institutionen begannen die Tragödie dieser Menschen mit ganzer Wucht wahrzunehmen, ihnen Gedenken und Wertschätzung zukommen zu lassen (u.a. das Museum des Warschauer Aufstandes, das Dulag-121-Museum Pruszków), und kümmerten sich auch darum, ihre Erinnerungen und Erfahrungen zu dokumentieren. Dank dieser Aktivitäten wurde das gewaltige Ausmaß des Leidens der Zivilbevölkerung wahrgenommen. Seit 2015 wird jährlich der 2. Oktober als Tag des Gedenkens an die Zivilbevölkerung des Aufständischen Warschaus begangen. Im Beschluss zur Einrichtung dieses Gedenktages lesen wir: "Der Sejm der Republik Polen huldigt den Bewohnern der Hauptstadt: denjenigen, die die kämpfenden Aufständischen unterstützten und dafür ihr Leben opferten, sowie denen, die nach der Kapitulation des Warschauer Aufstandes aus der Stadt vertrieben wurden und die Hölle der Konzentrationslager, der Sklavenarbeit und der Heimatlosigkeit durchmachen mussten."6 Jedes Jahr wird auch der Gedenktag für die Häftlinge des Durchgangslagers 121 Pruszków begangen.

Bis heute besteht allerdings ein gewisses Ungleichgewicht in Kreisen, die das Gedenken an den Aufstand wachhalten, darin, dass sie den Kämpfen und dem Schicksal der Aufständischen den Vorrang geben, die Tragödie des Exodus Tausender Zivilpersonen jedoch erst an zweiter Stelle sehen. Dies bezieht sich sowohl auf die, die in Warschau durch Einsätze deutscher Einheiten starben, als auch solche, die im Lauf der Vertreibung und des Aufenthalts in Durchgangslagern ums Leben kamen. Das resultiert u.a. daraus, dass [wegen der kommunistischen Zensur - M.G.] jahrelang nicht über den Warschauer Aufstand gesprochen werden konnte, dann aber die verlorene Zeit aufgeholt werden sollte und zuerst die Berichte von Aufständischen zu sammeln waren. Deutlich später begann man auch Berichte der Zivilbevölkerung zusammenzubringen. Natürlich ist es verständlich, dass die Bedeutung dieses Aufstandes im Bewusstsein der Polen gerade im Kontext der Besprechung seiner militärischen Operationen betont wird, aber heute bietet sich eine Chance, auch all den in der zweiten Reihe stehenden Helden dieser besetzten und aufständischen Stadt, d.h. den Bewohnern Warschaus, Gerechtigkeit widerfahren zu lassen. Trotz der schwierigen Lage, in der sie sich befanden, und der sich verschlechternden Versorgung unterstützten die Zivilisten im Allgemeinen die Aufständischen. Wenn von der Bevölkerung der Stadt die Rede ist, dann muss jedoch vor allem an das Ausmaß der Zivilopfer aus der Zeit des Aufstandes und an die Massenvertreibungen vom Wohnort mit Verbot der Rückkehr nach Warschau erinnert werden. Die Zivilbevölkerung war schließlich die zahlenmäßig stärkste und am meisten geschädigte Gruppe in der Zeit des Warschauer Aufstandes und nach seiner Niederschlagung.

Der Forschungsstand

Zu den wichtigsten Publikationen über den Exodus der Warschauer Bevölkerung gehören mehrbändige Quelleneditionen, die den Schicksalen der Zivilbevölkerung während des Warschauer Aufstandes und nach dessen Niederschlagung gewidmet sind: Ludność cywilna w Powstaniu Warszawskim7 (Die Zivilbevölkerung im Warschauer Aufstand) sowie Exodus Warszawy. Ludzie i miasto po Powstaniu 19448 (Der Exodus von Warschau. Die Menschen und die Stadt nach dem Aufstand von 1944). Erst Jahre später brachte die britische Wissenschaftlerin Joanna K.M. Hanson erneut in Erinnerung, wie schwerwiegend dieses Thema ist, in ihrem Buch The Civilian Population and the Warsaw Uprising of 19449, das Ende der 1980er Jahre ins Polnische übersetzt und unter dem Titel Nadludzkiej poddani próbie. Ludność cywilna Warszawy w Powstaniu 1944 r.10 (Einer unmenschlichen Zerreißprobe unterworfen. Die Zivilbevölkerung Warschaus im Aufstand 1944) herausgegeben wurde. Es ist dann zum 60. Jahrestag des Ausbruchs des Warschauer Aufstandes neu aufgelegt worden. Von den neueren Arbeiten zum Thema des Durchgangslagers Pruszków muss erwähnt werden: Krajobrazy poniewierki. Zachowania społeczeństwa polskiego wobec exodusu ludności Warszawy 194411 (Landschaften der Heimatlosigkeit. Das Verhalten der polnischen Gesellschaft gegenüber dem Exodus der Bevölkerung Warschaus 1944). Eine wichtige Arbeit ist auch das Buch von Stanisław Kopf Wyrok na miasto. Wypędzenie, rabunek, zagłada12 (Das Todesurteil gegen die Stadt [Warschau]. Vertreibung, Plünderung, Vernichtung).

Zu den Wissenschaftlern, die sich bisher in Monographien mit dem Durchgangslager Pruszków beschäftigten, gehören Edward Kołodziejczyk, Edward Serwański und Zdzisław Zaborski. Die wichtigsten zu diesem Thema veröffentlichten Bücher sind: die gemeinsame Arbeit von Edward Serwański und Irena Trawińska Zbrodnia niemiecka w Warszawie 1944 r.13 (Das deutsche Verbrechen in Warschau 1944) sowie die zweite Arbeit von Serwański, Dulag 121 - Pruszków. Sierpień-październik 194414 (Das Dulag 121 Pruszków. August bis Oktober 1944), die Arbeit von Edward Kołodziejczyk Tryptyk warszawski. Wypędzenie. Dulag 121. Tułaczka15 (Warschauer Triptychon. Vertreibung. Dulag 121. Heimatlosigkeit) sowie die Bücher von Zdzisław Zaborski Tędy przeszła Warszawa. Epilog Powstania Warszawskiego. Pruszków Durchgangslager 121. 6 VIII - 10 X 194416 (Dort entlang ging Warschau. Der Epilog des Warschauer Aufstandes. Das Durchgangslager 121 Pruszków. 06.08. - 10.10.1944) und Durchgangslager 121. Niemiecka zbrodnia specjalna17 (Das Durchgangslager 121. Ein deutsches Spezialverbrechen). Informationen über das Lager Pruszków finden sich auch in zahlreichen Artikeln, u.a. in Periodika aus Pruszków18 sowie in Sammelbänden und regionalkundlichen Arbeiten, z.B. von Danuta Skorwider "Obóz przejściowy w Pruszkowie dla ludności powstańczej Warszawy (6 VIII 1944 - 17 I 1945)"19 (Das Durchgangslager für die Bevölkerung des aufständischen Warschau in Pruszków [06.08.1944 - 17.01.1945]); Henryk Krzyczkowski W cieniu Warszawy. Pruszków w latach okupacji hitlerowskiej20 (Im Schatten Warschaus. Pruszków in den Jahren der nationalsozialistischen Besatzung). Auf das Thema wird auch in einer der neuesten Monographien aus dem Bereich der Geschichte der polnischen Heimatarmee (Armia Krajowa, AK) eingegangen: Trwaliśmy przy tobie, Warszawo. Historia konspiracji i walki VI Rejonu "Helenów". Pruszków-Piastów-Ursus-Sękocin21 (Warschau, wir sind dir treu geblieben. Die Geschichte der Untergrundtätigkeit und des Kampfes der VI. Region "Helenów". Pruszków-Piastów-Ursus-Sękocin).

Diese Arbeiten lassen uns die Schicksale der Zivilbevölkerung als eine Verkettung von Ursachen und Wirkungen betrachten. Zuerst versetzte der Ausbruch des Warschauer Aufstandes die Bewohner der Stadt in eine schwierige Lage. Bald folgten die bestialischen Morde an der Zivilbevölkerung durch eigens dazu bestimmte Brigaden deutscher Soldaten und Einheiten von mit dem Dritten Reich kollaborierenden Ausländern. Dann kam die plötzliche Vertreibung aus den Häusern, das erzwungene Zurücklassen des eigenen Besitzes und der allen humanitären Standards hohnsprechende und von Grausamkeiten und Verbrechen geprägte erschöpfende Abmarsch bzw. Abtransport ins Durchgangslager. Erst nach diesen Grausamkeiten folgte der Aufenthalt und die Selektionen im Dulag 121 Pruszków und die weiteren Schicksalsschläge der Warschauer (infolge der Selektion im Lager Pruszków) bis hin zum Kriegsende und der Rückkehr der Bewohner ins Heimatland und nach Warschau. Dort fanden sie jedoch statt ihrer Häuser oft nur noch Schutt und Asche vor.

Die Bewohner Warschaus, die infolge der Zerstörung der Stadt nach der Niederschlagung des Aufstandes und der Plünderungen durch die Deutschen ihren ganzen Besitz verloren hatten, mussten ihr Leben von Grund auf neu aufbauen. Die im Zuge der Selektionen getrennten Familien suchten bereits während des Krieges und nach seinem Ende nach ihren Angehörigen. In den Akten der Bezirkskommission zur Untersuchung von NS-Verbrechen in Warschau (Okręgowa Komisja Badania Zbrodni Hitlerowskich w Warszawie) finden sich Listen von aus dem Dulag 121 Pruszków in verschiedene Lager im Deutschen Reich deportierten Personen, die per Brief nach ihren Familienangehörigen suchten. Von August bis Dezember 1944 waren das 1954 und im Januar 1945 - 2175 Personen.22 Viele von ihnen mussten für vermisst erklärt werden oder es stellte sich heraus, dass sie in Konzentrationslagern oder bei der Zwangsarbeit im Reich gestorben waren. Die Worte von Joanna Broniewska geben die Lage im Nachkriegs-Warschau am besten wieder: "Freunde, Warschauer! Versteht doch. Es gibt nichts! [...] Eure Mutter ist nicht hier, es gibt auch keinen Wächter mehr. Das hier ist ein Friedhof [...] Das ist der schlimmste Traum."23

Vollständig fortgesetzt